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Version 1.1 · Stand: 5. Oktober 2026 · Klassifizierung: Öffentlich
Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Nächste turnusmäßige Überprüfung: August 2027. Fragen und Anfragen: [email protected]
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Zweck und Geltungsbereich
Dieses Dokument beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO, die avoltra GmbH, Lorenzer Platz 5a, 90402 Nürnberg, Deutschland (nachfolgend „avoltra“), zum Schutz personenbezogener Daten und Kundendaten getroffen hat. Es dient insbesondere als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO und kann Kunden und Interessenten im Rahmen von Sicherheitsprüfungen zur Verfügung gestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die avoltra-Plattform (Webanwendung, Datenbank- und Speicherdienste, Rechen- und Datenpipeline-Dienste) einschließlich der zu ihrem Betrieb eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
Rahmenbedingung: avoltra betreibt keine eigenen Rechenzentren. Die Plattform wird cloud-nativ auf Infrastruktur zertifizierter Anbieter betrieben; produktive Kundendaten werden ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (primärer Standort: Frankfurt am Main) gehostet und verarbeitet. Unsere Infrastrukturpartner verfügen über einschlägige Zertifizierungen (u. a. ISO/IEC 27001, teils ergänzend SOC 2). Physische Sicherheitsmaßnahmen werden durch diese Partner erbracht und sind vertraglich über Auftragsverarbeitungsverträge abgesichert; avoltra baut sein eigenes Informationssicherheitsprogramm entlang ISO/IEC 27001 und der SOC 2 Trust Services Criteria auf.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
1.1 Zutrittskontrolle (physischer Zugang)
- Keine eigenen Rechenzentren; Hosting ausschließlich in zertifizierten Rechenzentren in der EU (ISO/IEC 27001, teils SOC 2).
- Physische Sicherheit (Zutrittskontrollsysteme, Überwachung, Sicherheitspersonal) durch die Rechenzentrumsbetreiber gemäß deren Zertifizierungen.
- Unternehmensendgeräte sind mit Festplattenverschlüsselung und automatischer Bildschirmsperre konfiguriert.
1.2 Zugangskontrolle (Authentifizierung)
- Mitarbeitende von avoltra nutzen individuelle, personalisierte Benutzerkonten; geteilte Mitarbeiterkonten bestehen nicht. Technische Konten sind auf automatisierte Tests beschränkt.
- Sichere Passwortrichtlinien: Mindestanforderungen an Länge und Komplexität sowie Schutz vor häufig verwendeten oder kompromittierten Passwörtern.
- Anmeldung an der Plattform: Multi-Faktor-Authentifizierung per Authenticator-App (TOTP) sowie Passkeys. Für avoltra-Administratoren ist eine starke Anmeldung technisch erzwungen; auf Kundenwunsch wird MFA für alle Nutzer einer Organisation verpflichtend aktiviert.
- Schutz vor Brute-Force- und missbräuchlichen Zugriffsmustern: Begrenzung wiederholter Anmeldeversuche, Rate Limiting ungewöhnlich hoher Anfragevolumina.
- Privilegierte interne Zugänge (Quellcode-Verwaltung, Cloud-Konsolen, Secrets-Management) sind durch Multi-Faktor-Authentifizierung geschützt.
- Zentralisiertes Secrets-Management; keine Zugangsdaten im Quellcode (automatisiertes Secret Scanning auf jeder Codeänderung).
- Für Enterprise-Kunden können zusätzliche Authentifizierungsmechanismen vereinbart werden.